Herzlich willkommen!
Auf unserer Homepage möchten wir Informationen rund um den Verband anbieten.
Unterhaltungsverbände (UHV) sind in Niedersachsen für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung und der zugehörigen Anlagen (Schöpfwerke, Siele) zur Oberflächenentwässerung zuständig. Der UHV Altes Land ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird vertreten durch den Verbandsvorsteher Hartmut Quast. Die Mitgliedschaft und damit auch die Beteiligung an den Kosten durch Beiträge ist gesetzlich geregelt im Niedersächsischen Wassergesetz (–> § 64 NWG).
Postanschrift: | Unterhaltungsverband Altes Land Postfach 1263 21631 Jork |
---|---|
Büro: | Altländer Markt 3, 21635 Jork Sprechzeiten: dienstags 9-12 und 15-17 Uhr |
Telefon: | 04162 942993 |
Fax: | 04162 942992 |
E-Mail: | info@uhv16.de |