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Auf unserer Homepage möchten wir Informationen rund um den Verband anbieten.

  • Jorker Hauptwettern

Unterhaltungsverbände (UHV) sind in Niedersachsen für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung und der zugehörigen Anlagen (Schöpfwerke, Siele) zur Oberflächenentwässerung zuständig. Der UHV Altes Land ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird vertreten durch den Verbandsvorsteher Hartmut Quast. Die Mitgliedschaft und damit auch die Beteiligung an den Kosten durch Beiträge ist gesetzlich geregelt im Niedersächsischen Wassergesetz (–> § 64 NWG).

Postanschrift:Unterhaltungsverband Altes Land
Postfach 1263
21631 Jork
Büro:Altländer Markt 3, 21635 Jork
Sprechzeiten: dienstags 9-12 und 15-17 Uhr
Telefon:04162 942993
Fax:04162 942992
E-Mail:info@uhv16.de